Voraussetzungen um einen Hubschrauberführerschein in Österreich machen zu können

Zum Fliegen eines Hubschraubers ist eine Lizenz von Nöten, die entweder beim Bundesheer oder bei diversen Flugschulen erworben werden kann. In diesem Sinne kann zwischen drei verschiedenen Laufbahnen unterschieden werden, einer Pilotenausbildung im Bundesheer, dem Erwerb der Privatpilotenlizenz sowie dem Erwerb der Berufspilotenlizenz an einer Flugschule.

Hubschrauberführerschein beim Bundesheer

Für den Hubschrauberführerschein beim österreichischen Bundesheer kommen ausschließlich österreichische Staatsbürger infrage, die nicht älter als 25 Jahre sind. Außerdem sollten mindestens ein Hauptschulabschluss und gute Englischkenntnisse vorhanden sein. Dementsprechend können auch Personen mit Matura oder einwandfreien Leumund eine Pilotenlizenz beim Bundesheer erwerben. Auf diese Grundvoraussetzungen kommen auch medizinische und psychologische Erfordernisse. Vereinfacht wird der Einstieg, wenn die Stellungskommission bereits eine Tauglichkeit von 7 oder darüber festgestellt hat. Ist dies der Fall, werden die Pilotenanwärter diversen Tests unterzogen, die unter anderem die Funktion des Herzkreislaufsystems, Sehvermögen, Reaktionsvermögen und die allgemeine Persönlichkeit testen. Außerdem sollten die Anwärter mindestens 1,62 Meter groß sein und 56 Kilogramm wiegen und maximal 1,93 Meter groß sein und 94 Kilogramm wiegen.

Voraussetzungen für die Privatpilotenlizenz

Eine Privatpilotenlizenz ist angesichts der hohen Anforderungen an Militärpiloten recht einfach zu bekommen, dafür ist diese jedoch auch sehr teuer. Privatflugschüler müssen mindestens 16 Jahre alt sein, wobei die Ausstellung der Lizenz erst mit 17 Jahren erfolgen kann. Des weiteren müssen Flugschüler über ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 oder 2 verfügen. Zum Erwerb fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnisse werden diverse körperliche Untersuchungen durchgeführt, die unter anderem die Augen, Hals-Nase-Ohren und Urin getestet. Abgesehen davon fordern die meisten Flugschulen beim Einschreiben sowohl den Ausweis als auch die Geburtsurkunde der zukünftigen Flugschüler. Genauere Infos dazu gibt es wiederum bei den jeweiligen Flugschulen.

Voraussetzungen für die Berufspilotenlizenz

Für die Berufspilotenlizenz müssen neben dem Besitz der Privatpilotenlizenz weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 sowie ein einwandfreies Führungszeugnis müssen vorliegen. Außerdem müssen Flugschüler das 18. Lebensjahr vollendet haben und gute Kenntnisse in Mathematik, Englisch und Physik nachweisen können. Personen werden von der Berufspilotenlizenz ausgeschlossen, wenn diese nachweislich Alkohol oder andere Suchtgifte missbraucht haben oder sich wiederholter Zuwiderhandlungen gegen Zoll- und Verkehrsvorschriften schuldig gemacht haben. Weitere Informationen können bei anerkannten Flugschulen oder dem Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem unter der gesamten Rechtsvorschrift für Zivilluftfahrt-Personalverordnung eingeholt werden.